Transparent und legal

Rechtlicher Rahmen, verständlich erklärt

Wie ist die Vermittlung von Pflegekräften aus Rumänien rechtlich geregelt? Welche Gesetze und EU-Verordnungen gelten? Hier finden Sie klare Antworten ohne Juristendeutsch.

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Antwort in 60 Wörtern

Ist die Vermittlung legal?

Ja. Carina Care24 entsendet Pflegekräfte über die polnische Muttergesellschaft im Rahmen der EU-Verordnung 883/2004. Die A1-Bescheinigung weist die Sozialversicherung im Heimatland nach. Die Familie in Deutschland zahlt einen Pauschalpreis und übernimmt keine arbeitgeberseitigen Pflichten. Mindestlohn nach AEntG wird eingehalten. Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sind klar abgegrenzt und nicht Teil unseres Modells.
Rechtliche Grundlage

Die EU-Verordnung 883/2004

Die Vermittlung von Pflegekräften aus Rumänien erfolgt im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Diese Verordnung regelt, dass Arbeitnehmer, die in einem EU-Land entsandt werden, dort weiterhin sozialversichert bleiben können, wenn die A1-Bescheinigung vorliegt.

Konkret heißt das: Eine Pflegekraft, die bei der polnischen Muttergesellschaft von Carina Care24 angestellt ist und nach Deutschland entsandt wird, bleibt in Polen kranken-, unfall- und rentenversichert. Es müssen keine deutschen Sozialabgaben entrichtet werden.

Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit in Deutschland zeitlich befristet ist (in der Regel maximal 24 Monate am Stück) und dass der Arbeitgeber im Heimatland regulär wirtschaftlich tätig ist.

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Wichtige Begriffe

Was bedeuten A1, AEntG, Entsendung?

A1-Bescheinigung

Ein offizielles Dokument der polnischen Sozialversicherungsbehörde (ZUS), das die fortbestehende Sozialversicherung im Heimatland während der Entsendung nach Deutschland bestätigt. Wir beantragen die A1-Bescheinigung für jede Pflegekraft.

Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)

Das deutsche Gesetz, das festlegt, welche Mindestarbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer gelten. Es schreibt die Einhaltung des deutschen Mindestlohns vor.

EU-Entsendung

Die Praxis, dass ein Arbeitnehmer, der in einem EU-Land angestellt ist, vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet. Die Entsendung ist EU-rechtlich klar geregelt und erfordert die A1-Bescheinigung.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Das deutsche Gesetz, das illegale Beschäftigung definiert und sanktioniert. Bei unserem Modell mit ordnungsgemäßer A1-Entsendung und Mindestlohn-Einhaltung liegt keine Schwarzarbeit vor.

Wichtige Abgrenzung

Was wir nicht tun

Im Markt für Pflegekräfte aus Osteuropa gibt es leider auch unseriöse Anbieter. Wir grenzen uns klar ab:

  • Keine Schwarzarbeit: Bei uns sind alle Pflegekräfte ordentlich angestellt, mit gültigem Arbeitsvertrag und A1-Bescheinigung.
  • Keine Scheinselbstständigkeit: Unsere Pflegekräfte sind angestellt, nicht selbstständig. Es gibt keine konstruierten Werkverträge.
  • Keine Mindestlohn-Unterschreitung: Wir halten die Vorgaben des AEntG strikt ein.
  • Keine versteckten Kosten: Der Festpreis ist verbindlich. Keine Aufschläge, keine Nachforderungen.
Empfehlung: Wenn Sie ein Angebot deutlich unter 2.500 Euro pro Monat erhalten, sollten Sie misstrauisch werden. Solche Preise sind unter Einhaltung deutscher Mindestlohn-Vorgaben in der Regel nicht realistisch.
Häufige Fragen

FAQ zum rechtlichen Rahmen

Ja. Die Vermittlung erfolgt im Rahmen der EU-Verordnung 883/2004 über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Die A1-Bescheinigung weist die Sozialversicherung im Heimatland nach. Mindestlohn nach AEntG wird eingehalten.
Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das nachweist, dass die entsendende Pflegekraft im Heimatland (Polen) sozialversichert ist und keine deutschen Sozialabgaben entrichtet werden müssen. Wir kümmern uns um die Beantragung.
Die Pflegekraft ist bei der polnischen Muttergesellschaft von Carina Care24 angestellt. Sie als Familie sind nicht Arbeitgeber und übernehmen keine arbeitgeberseitigen Pflichten. Sie zahlen einen Pauschalpreis für die Vermittlung.
Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine Beschäftigung ohne Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern erfolgt. Bei Carina Care24 ist die Pflegekraft vollständig in Polen sozialversichert. Es gibt eine A1-Bescheinigung, einen schriftlichen Arbeitsvertrag und alle Formalitäten der Entsendung sind erfüllt.
Bei Scheinselbstständigkeit ist eine Person formal selbstständig, aber tatsächlich wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert. Bei unserem Modell sind die Pflegekräfte angestellt bei der polnischen Muttergesellschaft, also gibt es keine Scheinselbstständigkeit.
Ja. Nach Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) gilt für entsendete Arbeitnehmer der deutsche Mindestlohn. Wir halten diese Vorgaben ein.
Ja. Über die polnische Muttergesellschaft sind sie kranken-, unfall- und rentenversichert. Zusätzlich besteht eine Haftpflichtversicherung für Schäden im Haushalt der betreuten Familie.
Die Haftpflichtversicherung der polnischen Muttergesellschaft greift bei Schäden, die die Pflegekraft im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht. Im Beratungsgespräch erläutern wir die Details.
Sie ist über die polnische Krankenversicherung versichert und in Deutschland nach den Regelungen der EU-Verordnung 883/2004 abgesichert. Bei längerer Krankheit oder Unfall organisieren wir innerhalb von 24 bis 72 Stunden eine Vertretung.
Nein, ein Anwalt ist nicht zwingend nötig. Unsere Verträge sind klar formuliert und transparent. Auf Wunsch können Sie den Vertrag selbstverständlich anwaltlich prüfen lassen.
Bei der Einreise oder im Rahmen behördlicher Prüfungen weist die Pflegekraft die A1-Bescheinigung vor. Damit ist die Legalität der Beschäftigung dokumentiert.
Das Modell der EU-Entsendung gilt grundsätzlich auch in Österreich (mit zusätzlicher ZKO-Meldung). Für die Schweiz gelten gesonderte Regelungen. Wir vermitteln derzeit primär nach Deutschland und beraten gerne zu individuellen Situationen.

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