Rechtlicher Rahmen, verständlich erklärt
Wie ist die Vermittlung von Pflegekräften aus Rumänien rechtlich geregelt? Welche Gesetze und EU-Verordnungen gelten? Hier finden Sie klare Antworten ohne Juristendeutsch.
Ist die Vermittlung legal?
Die EU-Verordnung 883/2004
Die Vermittlung von Pflegekräften aus Rumänien erfolgt im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Diese Verordnung regelt, dass Arbeitnehmer, die in einem EU-Land entsandt werden, dort weiterhin sozialversichert bleiben können, wenn die A1-Bescheinigung vorliegt.
Konkret heißt das: Eine Pflegekraft, die bei der polnischen Muttergesellschaft von Carina Care24 angestellt ist und nach Deutschland entsandt wird, bleibt in Polen kranken-, unfall- und rentenversichert. Es müssen keine deutschen Sozialabgaben entrichtet werden.
Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit in Deutschland zeitlich befristet ist (in der Regel maximal 24 Monate am Stück) und dass der Arbeitgeber im Heimatland regulär wirtschaftlich tätig ist.
Fragen zum rechtlichen Rahmen?
Wir erklären Ihnen alle Details persönlich, in einem kostenlosen Gespräch.
Was bedeuten A1, AEntG, Entsendung?
A1-Bescheinigung
Ein offizielles Dokument der polnischen Sozialversicherungsbehörde (ZUS), das die fortbestehende Sozialversicherung im Heimatland während der Entsendung nach Deutschland bestätigt. Wir beantragen die A1-Bescheinigung für jede Pflegekraft.
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
Das deutsche Gesetz, das festlegt, welche Mindestarbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer gelten. Es schreibt die Einhaltung des deutschen Mindestlohns vor.
EU-Entsendung
Die Praxis, dass ein Arbeitnehmer, der in einem EU-Land angestellt ist, vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeitet. Die Entsendung ist EU-rechtlich klar geregelt und erfordert die A1-Bescheinigung.
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Das deutsche Gesetz, das illegale Beschäftigung definiert und sanktioniert. Bei unserem Modell mit ordnungsgemäßer A1-Entsendung und Mindestlohn-Einhaltung liegt keine Schwarzarbeit vor.
Was wir nicht tun
Im Markt für Pflegekräfte aus Osteuropa gibt es leider auch unseriöse Anbieter. Wir grenzen uns klar ab:
- Keine Schwarzarbeit: Bei uns sind alle Pflegekräfte ordentlich angestellt, mit gültigem Arbeitsvertrag und A1-Bescheinigung.
- Keine Scheinselbstständigkeit: Unsere Pflegekräfte sind angestellt, nicht selbstständig. Es gibt keine konstruierten Werkverträge.
- Keine Mindestlohn-Unterschreitung: Wir halten die Vorgaben des AEntG strikt ein.
- Keine versteckten Kosten: Der Festpreis ist verbindlich. Keine Aufschläge, keine Nachforderungen.
FAQ zum rechtlichen Rahmen
Sie haben Fragen zum rechtlichen Rahmen?
Frank Schmähling und sein Team beantworten alle Fragen offen und transparent.