Klar gerechnet, ohne Überraschungen

Kosten und Förderung

Was kostet eine Pflegekraft aus Rumänien wirklich? Wir zeigen Festpreise, Förderungen und den realistischen Eigenanteil. Ohne versteckte Kosten, ohne Kleingedrucktes.

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Antwort in 60 Wörtern

Was kostet eine Pflegekraft aus Rumänien?

Eine Pflegekraft aus Rumänien kostet bei Carina Care24 ab 2.750 Euro pro Monat als Bruttopreis. Mit Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerlicher Absetzbarkeit liegt der durchschnittliche Eigenanteil zwischen 1.500 und 2.200 Euro pro Monat. Damit ist die häusliche Betreuung oft günstiger als ein Pflegeheim, mit dem Vorteil der individuellen Eins-zu-eins-Betreuung im eigenen Zuhause.
Festpreise

Was enthalten ist

LeistungsmodellPreis ab
Basic — Grundpflege und Haushalt, Pflegegrad 1 bis 32.750 € pro Monat
Standard — Demenz, höherer Pflegegrad, mehr Erfahrung2.950 € pro Monat
Intensiv — besondere Anforderungen oder schweres Krankheitsbildauf Anfrage
Aufpreis bei höheren Sprachkenntnissen (B1, B2)auf Anfrage
Im Preis enthalten: Gehalt der Pflegekraft, Sozialversicherung im Heimatland, A1-Bescheinigung, alle Formalitäten der Entsendung, Anreise nach Deutschland, turnusmäßiger Wechsel alle 4 bis 8 Wochen, persönlicher Ansprechpartner.
Nicht enthalten: Kost und Logis (also Unterbringung und Verpflegung im Haushalt), eventuelle gesonderte Versicherungen, individuelle Sonderwünsche.

Konkreter Eigenanteil für Ihre Situation?

Im Beratungsgespräch rechnen wir Ihren persönlichen Eigenanteil aus.

Eigenanteil berechnen lassen
Förderungen

Welche Hilfen Sie nutzen können

Mit anerkanntem Pflegegrad reduziert sich der Eigenanteil deutlich. Hier die wichtigsten Förderungen im Überblick.

Pflegegeld

Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse monatlich:

  • Pflegegrad 2: 347 €
  • Pflegegrad 3: 599 €
  • Pflegegrad 4: 800 €
  • Pflegegrad 5: 990 €

Verhinderungspflege

Bis zu 1.685 Euro pro Jahr bei anerkanntem Pflegegrad ab 2. Sie können diesen Betrag flexibel für die Pflegekraft einsetzen, beispielsweise zur Deckung der ersten Vermittlungskosten oder zur Erhöhung der monatlichen Förderung.

Entlastungsbetrag

Bei jedem anerkannten Pflegegrad 125 Euro pro Monat. Zweckgebunden einsetzbar, etwa für stundenweise Hilfen oder anteilig für die Vermittlung der Pflegekraft.

Steuerliche Absetzbarkeit

Als haushaltsnahe Dienstleistung lassen sich bis zu 4.000 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abziehen. Voraussetzung: Rechnung und unbarer Zahlungsverkehr. Eine individuelle Steuerberatung ist sinnvoll.

Beispielrechnung

Was bleibt als Eigenanteil?

Eine Beispielrechnung bei Pflegegrad 3, Modell Standard: Vermittlungspreis 2.950 Euro pro Monat. Abzüglich Pflegegeld 599 Euro, anteilig Verhinderungspflege rund 140 Euro pro Monat und Entlastungsbetrag 125 Euro. Eigenanteil rund 2.086 Euro pro Monat. Durch zusätzliche steuerliche Absetzbarkeit reduziert sich die Belastung weiter um etwa 110 Euro pro Monat im Jahresdurchschnitt.

Diese Rechnung ist ein Beispiel und ersetzt nicht die individuelle Beratung. Je nach Pflegegrad, Krankenkasse, Steuerklasse und individuellen Gegebenheiten kann der tatsächliche Eigenanteil höher oder niedriger ausfallen.

Wir empfehlen ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam Ihre persönliche Situation analysieren und alle relevanten Förderungen identifizieren.

Heim-Vergleich

Pflegekraft zu Hause vs. Pflegeheim

ModellEigenanteil pro MonatLebensqualität
Pflegekraft zu Hause (Basic)ab 1.500 €Eins-zu-eins, eigenes Zuhause
Pflegekraft zu Hause (Standard)ab 1.700 €Eins-zu-eins, individuell
Pflegeheim (durchschnittlich)2.500 € bis 4.500 €Gruppe, Heim-Alltag

Die Zahlen sprechen für sich. Wer die Möglichkeit hat, im eigenen Zuhause zu bleiben, profitiert oft sowohl finanziell als auch menschlich.

Häufige Fragen

FAQ zu Kosten und Förderung

Bei Carina Care24 ab 2.750 Euro pro Monat als Bruttopreis. Im Preis enthalten sind Gehalt, Sozialversicherung im Heimatland, A1-Bescheinigung, Anreise und alle Formalitäten der Entsendung. Bei höherem Pflegebedarf ab 2.950 Euro.
Pflegegeld bei anerkanntem Pflegegrad, Verhinderungspflege (jährlich), Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat) und steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung. Im Beratungsgespräch berechnen wir Ihren konkreten Eigenanteil.
Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat (Stand 2025). Diese Beträge zahlt die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person aus.
Die Pflegekasse zahlt jährlich bis zu 1.685 Euro Verhinderungspflege bei anerkanntem Pflegegrad ab 2. Diesen Betrag können Sie für die Vermittlungskosten der Pflegekraft einsetzen, etwa zur Kostendeckung der ersten Wochen.
Bei jedem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse 125 Euro pro Monat als Entlastungsbetrag. Diesen können Sie zweckgebunden einsetzen, etwa für stundenweise Hilfen oder anteilig für die Pflegekraft.
Ja. Die Aufgaben einer Pflegekraft gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen. Es lassen sich bis zu 4.000 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abziehen. Eine individuelle Steuerberatung ist sinnvoll.
Bei Pflegegrad 3 und mittlerem Bedarf liegt der durchschnittliche Eigenanteil zwischen 1.500 und 2.200 Euro pro Monat. Bei höheren Pflegegraden und voller Ausschöpfung aller Förderungen sinkt er weiter.
Nein, oft ist sie vergleichbar oder günstiger. Ein Pflegeheim kostet je nach Region zwischen 2.500 und 4.500 Euro pro Monat als Eigenanteil. Eine 24-Stunden-Pflegekraft zu Hause liegt mit allen Förderungen oft im selben Bereich, mit dem Vorteil der Eins-zu-eins-Betreuung im eigenen Zuhause.
Ja. Während der gesamten Vertragslaufzeit zahlen Sie den vereinbarten monatlichen Betrag. Es gibt keine versteckten Kosten und keine nachträglichen Aufschläge.
Wenn der Pflegegrad sich erhöht, steigen die Förderungen aus der Pflegekasse. Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung und passen die Betreuung bei Bedarf an die neue Situation an.

Was bleibt als Eigenanteil?

Wir rechnen Ihre konkrete Situation gemeinsam mit Ihnen durch.

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